ExtremWasserPartnerschaften
„In unregelmäßigen Zeitabständen führen außergewöhnliche Witterungsereignisse zu Hochwasser. Diese gehören – wie die Jahreszeiten – zu den ständig wiederkehrenden Naturereignissen; Hochwasser sind ein Bestandteil des Naturhaushaltes.“
(Hochwasserschutzfibel, S. 4)
Einen absoluten Schutz vor Wasserextremen gibt es nicht. Aber durch wirksame Vorbereitung lassen sich Schäden vermindern, im besten Fall werden Schäden verhindert. Der Umgang mit den Risiken durch Hochwasser, Starkregen und Wassermangel ist eine Querschnittsaufgabe. Akteure aus unterschiedlichen Tätigkeitsbereichen stehen in der Verantwortung und müssen oft über Verwaltungsgrenzen hinweg handeln, sowohl in der Vorsorge, bei der Bewältigung der jeweiligen Lage und der Aufarbeitung eines Ereignisses.
Die ersten ExtremWasserPartnerschaften entstanden 2003. Mit dem Fokus auf Hochwassergefahren hießen sie damals noch Hochwasserpartnerschaften. Sie sind ein Zusammenschluss von Kommunen, Fachverwaltungen und Institutionen innerhalb eines Gewässereinzugsgebietes. Ziel war und ist es, bei den Partnern, insbesondere bei den Entscheidungsträgern, ein Bewusstsein für die Gefahren von WasserExtremen zu schaffen, Wissen zu vermitteln und die Akteure zum Handeln zu motivieren. Seit 2011 sind in Baden-Württemberg flächendeckend 25 ExtremWasserPartnerschaften aktiv.
Im regelmäßigen Erfahrungsaustausch wird über aktuelle Entwicklungen informiert. Neben der reinen Information spielt die Weitergabe von Erfahrungen der verschiedenen Akteure sowie der Aufbau eines Netzwerkes zwischen den Kommunen eine wichtige Rolle.
ExtremWasserPartnerschaften
- Einzelgebietsgrenzen
- Fließgewässernetz
- Regierungsbezirksgrenzen
- Stadt- und Landkreisgrenzen
- 01 EZG Schussen/Argen/Aitrach
- 02 EZG Neckar/Heilbronn
- 03 EZG Enz/Nagold/Würm
- 04 Donau
- 05 EZG Kinzig mit Acher und Rench
- 06 Nördlicher Oberrhein
- 07 EZG Unterer Neckar
- 08 EZG Murg/Alb
- 09 EZG Dreisam/Elz
- 10 EZG Rems/Murr
- 11 EZG Unterer Kocher/Jagst
- 12 EZG Oberer Kocher/Jagst
- 13 EZG Pfinz, Saal-, Kraich- und Leimbach
- 14 EZG Neckar/Untere Enz
- 15 EZG Neckar/Esslingen/Stuttgart
- 16 EZG Neckar/Reutlingen/Tübingen/Zollernalb
- 17 EZG Fils
- 18 EZG Riß/Rot/Iller
- 19 EZG Oberer Neckar
- 20 EZG Main/Tauber
- 21 EZG Bodensee/Hegau
- 22 EZG Obere/Mittlere Donau
- 23 EZG Brenzregion/Blau/Schmiech
- 24 EZG Hochrhein
- 25 EZG Obere Donau
Moderatorinnen und Moderatoren
Die Moderator*innen sind die zentralen Ansprechpartner*innen in den ExtremWasserPartnerschaften. Für jedes Einzugsgebiet werden ein oder zwei Personen aus Kommunen, Landratsämtern, Regionalverbänden oder Regierungspräsidien als Moderator*innen berufen.
Einmal im Jahr kommen die Moderator*innen der ExtremWasserPartnerschaften in Baden-Württemberg zusammen, um die Aktivitäten in den einzelnen Partnerschaften auszuwerten und über das künftige Vorgehen und die Themenschwerpunkte zu beraten.